Der Entwurf der Landesregierung für eine neues Verfassungsschutzgesetz hat als einziges erkennbares Ziel, die tägliche Arbeit des Verfassungsschutzes anwenderfreundlich zu gestalten (1). Fach-Analysen und der Vergleich mit bestehendem Recht zeigen: Um das zu erreichen erlaubt der Entwurf die Förderung schwerster Kriminalität, mittelbar auch Folter,