In Hessen gilt für die Kommunalwahl keine Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde). Dieser wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt.
"Bei der Kommunalwahl zählt jede Stimme. Durch die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens können die Wählerinnen und Wählern sehr genau differenzieren, wen sie wählen wollen - und wen nicht. So kann z.B.