In Hessen gilt für die Kommunalwahl keine Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde). Dieser wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt.
"Bei der Kommunalwahl zählt jede Stimme. Durch die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens können die Wählerinnen und Wählern sehr genau differenzieren, wen sie wählen wollen - und wen nicht. So kann z.B. die gesamte Liste der PIRATEN angekreuzt werden und zusätzlich dem Nachbarn, der für eine andere Partei kandidiert, das Vertrauen ausgesprochen werden", erklärt Tim Guck, politischer Geschäftsführer der hessischen Piraten. "Mit jeder Stimme für uns setzen Sie ein eindeutiges Zeichen für einen neuen Politikstil, bei dem unsere Kommunen gemeinsam verwaltet werden, statt von oben herab."
"Unabhängig von der persönlichen Parteipräferenz rufe ich jeden Wahlberechtigten dazu auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen", so Guck weiter. "Demokratie lebt vom Mitmachen und solange sich die Einsicht nicht durchgesetzt hat, dass der Bürger nicht nur zu Wahlkampfzeiten, sondern ständig in die politischen Prozesse miteinzubeziehen ist, hat der Wähler leider nur diese eine Chance."